Was gehört nicht in den Lebenslauf? Die Liste mit Quellen
Was gehört nicht in den Lebenslauf? Religion, Familienstand, Skill-Balken, erfundene Zahlen. Und was in Deutschland zum Foto gilt, mit amtlichen Quellen.

Nicht in den Lebenslauf gehören deine Religion, dein Familienstand und deine Kinder, dein Geburtsort, Grafiken wie Skill-Balken und Sterne, Kontaktdaten in einer Kopfzeile oder einem Textfeld und jede Zahl, die du im Vorstellungsgespräch nicht belegen kannst. Das Foto ist in Deutschland ein eigener Fall: Die Bundesagentur für Arbeit rät dazu, verlangen darf es niemand.
Was raus sollte, fällt fast immer in eine von drei Gruppen. Die erste sind Angaben, nach denen ein Arbeitgeber laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht entscheiden darf. Sie können dir also nur schaden. Die zweite sind Elemente, die ein Parser nicht lesen kann. Die dritte sind Behauptungen, die im Gespräch nicht halten. Dazu kommt ein kurzer Rest, der nur Platz kostet.
| Angabe | Gruppe | Unsere Empfehlung |
|---|---|---|
| Religion, Konfession | AGG | streichen, außer bei kirchlichen Arbeitgebern |
| Familienstand, Kinder | AGG | streichen |
| Geburtsort | AGG | streichen |
| Staatsangehörigkeit | AGG, mittelbar | durch deinen Arbeitsstatus ersetzen, wo er zählt |
| Foto, Geburtsdatum | AGG | deine Entscheidung, beides ist zulässig |
| Skill-Balken, Sterne, Punkte | Parser | durch Wörter ersetzen |
| Name und Kontakt in Kopfzeile oder Textfeld | Parser | in den Haupttext |
| Unterschrift als Bild | Parser | deine Entscheidung |
| Zahl ohne Beleg | Gespräch | belegen oder vage und wahr formulieren |
| Gehaltsvorstellung, Kündigungsgrund | Platz | ins Anschreiben oder ins Gespräch |
Was das AGG ohnehin aus der Entscheidung nimmt
Das AGG will nach § 1 Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ verhindern. § 6 zählt Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich zu den Beschäftigten, § 7 Abs. 1 verbietet die Benachteiligung.
Daraus folgt eine einfache Rechnung. Eine Angabe, nach der niemand entscheiden darf, bringt dir im besten Fall nichts. Im schlechtesten entscheidet jemand trotzdem danach, und du erfährst es nie.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Ende 2017 knapp 1.000 Menschen mit Bewerbungserfahrung befragen lassen. In ihrem Bericht Was Arbeitgeber fragen (dürfen) hielten 69 Prozent die Frage nach dem Familienstand für zulässig und 72 Prozent die nach der Staatsangehörigkeit. Als möglichen Grund nennt die Stelle: Es handle sich um „Informationen, die oftmals bereits in den schriftlichen Bewerbungsunterlagen von den Bewerbenden selbst angegeben werden“. In Ratgebern würden sie „nur selten unter Diskriminierungsgesichtspunkten problematisiert“.
Was ein Arbeitgeber im Gespräch nicht fragen darf, schreiben ihm viele selbst in den Lebenslauf.
Religion oder Konfession
Streichen. In keiner der beiden Vorlagen der Arbeitsagentur, die wir gelesen haben, kommt eine Zeile zur Konfession vor.
Die Ausnahme steht in § 9 Abs. 1 AGG. Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen dürfen eine bestimmte Religion verlangen, wenn sie nach ihrem Selbstverständnis oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ist. Als Beispiele nennt die Antidiskriminierungsstelle Caritas und Diakonie. Fragt die Stellenanzeige danach und du erfüllst die Anforderung, nenn sie. Sonst nicht.
Familienstand und Kinder
Hier widersprechen sich zwei amtliche Stellen. Die Agentur für Arbeit Regensburg schreibt in ihren Bewerbungstipps: „Kinder können angegeben werden, ggf. Zusatz ‚Betreuung gewährleistet‘.“ Ihre Vorlage hat Zeilen für Familienstand und Kinder. Die Antidiskriminierungsstelle schreibt im selben Bericht wie oben: „Fragen des Arbeitgebers nach der Familiensituation bzw. -planung sind ebenfalls nicht erlaubt.“ Viele dieser Fragen könnten mittelbar Frauen benachteiligen.
Wir folgen der Antidiskriminierungsstelle. Der Zusatz „Betreuung gewährleistet“ beantwortet eine Frage, die niemand stellen darf, und unterstellt nebenbei, dass sie offen war.
Was ein Arbeitgeber laut Antidiskriminierungsstelle fragen darf, ist etwas anderes: ob du für Abendtermine verfügbar oder zu Dienstreisen bereit bist, sofern die Stelle das verlangt. Das gehört ins Gespräch über die Stelle, nicht in die persönlichen Daten.
Geburtsort und Staatsangehörigkeit
Der Geburtsort sagt nichts über deine Arbeit. Er steht zwar im Musterlebenslauf der Bundesagentur („Geburtstag und -ort“), kann aber auf die Herkunft hinweisen. Streichen kostet dich nichts.
Bei der Staatsangehörigkeit lohnt es sich, genauer hinzusehen. § 1 AGG nennt sie nicht. Die Antidiskriminierungsstelle schreibt aber, bei Fragen danach könne es sich „dennoch um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft handeln“.
Was ein Arbeitgeber wissen muss, ist, ob du hier arbeiten darfst. Nach § 4a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz muss er das vor der Beschäftigung prüfen, und nach Abs. 3 muss jeder Aufenthaltstitel erkennen lassen, ob und mit welchen Beschränkungen du arbeiten darfst. Spielt das bei dir eine Rolle, schreib deinen Status so, wie er auf dem Titel steht, statt deiner Nationalität. Wie du die passende Frage im Bewerbungsformular beantwortest, steht in K.-o.-Fragen in der Bewerbung: was du ehrlich antwortest.
Foto und Geburtsdatum: deine Entscheidung
„Foto raus“ ist ein amerikanischer Rat. Für Deutschland ist er zu einfach.
Die Bundesagentur zählt in ihrem Bewerbungstraining „persönliche Angaben mit Foto“ zum Inhalt des Lebenslaufs und rät: „Verwenden Sie ein professionelles Bewerbungsfoto.“ Im Musterlebenslauf ist es freiwillig: „Du kannst ein Bewerbungsfoto einfügen, wenn du willst.“ Die Agentur Regensburg hält beides fest. Seit dem AGG darf im Stellenangebot „nicht ausdrücklich ein Foto gefordert werden“, und trotzdem solle man „den Wert eines aktuellen, guten und sympathischen Fotos“ nicht unterschätzen.
Die Antidiskriminierungsstelle sieht das Foto von der anderen Seite. In ihrem Leitfaden Fair in den Job! rät sie Arbeitgebern für anonymisierte Verfahren, im Idealfall alle Daten zu entfernen, „die Hinweise auf eines der AGG-Merkmale zulassen, insbesondere Fotos“. Im oben genannten Bericht verweist sie auf Testing-Studien: Identische Lebensläufe hatten deutlich schlechtere Chancen auf eine Einladung, wenn etwa nur das Foto eine Bewerberin mit Kopftuch zeigte.
Beides ist zulässig, mit Foto und ohne, und die Entscheidung nimmt dir weder das Gesetz noch dieser Beitrag ab. Für das Geburtsdatum gilt dasselbe: Es steht im Muster der Bundesagentur, und das Alter steht in § 1 AGG. Lässt du es weg, lässt sich das Alter aus den Abschlussjahren trotzdem grob ablesen.
Schreibst du einen Lebenslauf auf Englisch, fallen Foto und Geburtsdatum ganz weg.
Die Ausnahme: eine Schwerbehinderung
Eine Angabe aus dieser Familie kann dir nützen. Nach § 165 SGB IX laden öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen, die sich beworben haben, zum Vorstellungsgespräch ein. „Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.“ Das greift nur, wenn der Arbeitgeber davon weiß.
Ob du sie nennst, entscheidest du allein. Fragen darf ein Arbeitgeber danach laut Antidiskriminierungsstelle nur, wenn das Fehlen einer Behinderung eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ ist.
Was ein Parser nicht lesen kann
Viele Bewerbungsportale sind die Oberfläche eines Bewerbermanagementsystems (ATS), das deinen Lebenslauf in Felder ausliest: Name, Arbeitgeber, Position, Zeitraum. Der Anbieter Greenhouse listet auf seiner Seite „Unsuccessful resume parse“, Stand 2. März 2026, woran das Auslesen scheitert. Eine Absage wegen des Layouts dokumentiert er nicht. Das Risiko sind falsch befüllte Felder: Ein Zeitraum ohne Arbeitgeber taucht in der Suche eines Recruiters später womöglich nicht auf.
Skill-Balken, Sterne und Punkte
Greenhouse nennt „Resumes that include graphics, photos, or word art“. Bewertungsbalken stehen nicht wörtlich auf der Liste. Sie sind aber Grafiken, und ein halb gefüllter Balken enthält keinen einzigen Buchstaben. Ein Parser findet bestenfalls das Wort daneben und erfährt nicht, wie gut du es kannst.
Ein Mensch erfährt es auch nicht. Vier von fünf Sternen bei Excel: gemessen woran? Ersetz die Grafik durch Wörter, die etwas beantworten:
Excel: Pivot-Tabellen, SVERWEIS, Power Query
Englisch: C1
Bei Sprachen nimmst du die Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Stehen die Balken in einer Seitenleiste neben dem Werdegang, lies auch Lebenslauf zweispaltig: Lehnt ein ATS ihn ab?
Name und Kontakt in Kopfzeile oder Textfeld
Greenhouse nennt ausdrücklich „Resumes with the name and contact information in the header, footer, or text box“. Die typische deutsche Vorlage, Foto oben rechts und Kontakt im Textfeld daneben, trifft genau das. Schreib Name, Anschrift, Telefon und E-Mail als normalen Text in den Hauptteil.
Die eingescannte Unterschrift
Die Bundesagentur empfiehlt sie, bei Online-Bewerbungen eingescannt. Pflicht ist sie nicht. Für den Parser ist sie eine Grafik ohne Text, und ob sie dem Auslesen schadet, dokumentiert niemand. Behalt sie, wenn du willst, aber nicht in voller Scan-Auflösung.
Weiße Schrift mit versteckten Stichwörtern gehört aus keinem Grund hinein. Was die Forschung dazu gezählt hat, steht in Weiße Schrift im Lebenslauf: was der Trick wirklich bringt.
Ob deine Datei eins dieser Probleme hat, siehst du in zwanzig Sekunden mit dem Kopiertest aus Lebenslauf ATS-konform: was der Parser wirklich liest. Oder du gehst den kürzeren Weg: Lade deinen Lebenslauf hoch, und Rzume zeigt dir Feld für Feld, was ein Parser daraus liest, auch das, was er nirgends einordnen konnte. Das ist Rzumes Parser, nicht der deines künftigen Arbeitgebers.
Was du im Vorstellungsgespräch nicht verteidigen kannst
Eine Zahl, die du nicht belegen kannst
Jeder Ratgeber sagt: Ergebnisse mit Zahlen belegen. Das stimmt, solange die Zahl stimmt. Hier ist eine typische Zeile:
Verantwortlich für die Migration des Abrechnungssystems
Die Versuchung ist eine runde Zahl, die gut klingt und die du schätzt. Rzume macht an dieser Stelle etwas anderes: Es stellt die Frage, die beantwortet sein muss, bevor eine Zahl dastehen darf. Überspringst du sie, bleibt sie sichtbar im Text stehen:
[Wie viele Konten, und in welchem Zeitraum?] vom alten Abrechnungssystem migriert
Das ist die ehrliche Form der Zeile. Kennst du die Antwort, schreib sie hinein. Kennst du sie nicht, bleibt die Zeile vage: „Migration vom alten Abrechnungssystem geleitet“ ist wahr.
Eine vage, wahre Zeile ist besser als eine genaue, erfundene. Die erfundene hält bis zur Frage „Wie wurde das gemessen?“, und danach glaubt dir der Recruiter auch die Zeilen daneben weniger. Im Extremfall berührt sie sogar den Vertrag: Nach § 123 BGB kann anfechten, wer durch arglistige Täuschung zu einer Willenserklärung bestimmt wurde. Ob das bei einer geschönten Zahl greift, hängt vom Einzelfall ab. Das ist keine Rechtsberatung.
Kenntnisse, die du nicht vorführen kannst
Für „verhandlungssicheres Englisch“ gilt dieselbe Regel. Ein Recruiter kann im Gespräch die Sprache wechseln, und ein Fachgespräch fragt nach der Software, die du aufgeführt hast. Gib die Stufe an, die du im ersten Telefonat hältst.
Was nur Platz kostet
Kein Gesetz, kein Parser. Diese Punkte brauchen nur Platz auf höchstens zwei DIN-A4-Seiten, zu denen die Bundesagentur rät.
- Gehaltsvorstellung. Die Bundesagentur schreibt zum Anschreiben: „Gehen Sie auf Gehaltswünsche nur dann ein, wenn es gefordert ist.“ Im Lebenslauf hat die Zahl keinen Platz.
- Kündigungsgrund. Der Lebenslauf nennt Stationen, keine Gründe. Ein Grund auf Papier wird gelesen, ohne dass du ihn erklären kannst. Im Gespräch kannst du das.
- Hobbys ohne Bezug. Die Agentur Regensburg rät, sie zu nennen, „vor allem dann, wenn sie zur Stelle passen“. Im Musterlebenslauf für Schulabgänger stehen sie mit der Begründung: „Mit deinen Hobbys zeigst du deine Interessen oder ob du gerne etwas im Team machst.“ Mit Berufserfahrung zählt der Bezug zur Stelle.
- Grundschule. Der Musterlebenslauf der Bundesagentur ist für Schulabgänger geschrieben und führt sie auf. Hast du eine Ausbildung oder ein Studium, reicht die Schule mit deinem höchsten Abschluss.
- Berufe der Eltern. Stehen in keiner der beiden Vorlagen und sagen nichts über dich.
So räumst du deinen Lebenslauf auf
- Streich Religion, Familienstand, Kinder und Geburtsort.
- Ersetz die Staatsangehörigkeit durch deinen Arbeitsstatus, wenn er für die Stelle zählt.
- Entscheide bewusst über Foto, Geburtsdatum und Unterschrift.
- Hol Name und Kontakt aus Kopfzeile und Textfeld in den Haupttext.
- Ersetz jeden Balken, jeden Stern und jeden Punkt durch Wörter.
- Geh jede Zahl durch. Kannst du sagen, woher sie kommt? Wenn nicht, such den Beleg oder formulier die Zeile ohne Zahl.
Danach zeigt dir Rzume, was davon beim Parser ankommt, und die Befunde der Analyse, beides kostenlos und ohne Konto. Bei der Überarbeitung fragt Rzume nach Belegen. Rzume erfindet nichts.
Lade deinen Lebenslauf hoch, oder lies zuerst, was in Pro enthalten ist.
Quellen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, §§ 1, 6, 7, 9 und 11.
- Aufenthaltsgesetz, § 4a, Abs. 3 und 5.
- Sozialgesetzbuch IX, § 165.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 123.
- Bundesagentur für Arbeit, Bewerbung schreiben.
- Bundesagentur für Arbeit, Musterlebenslauf, PDF.
- Agentur für Arbeit Regensburg, Praktische Bewerbungstipps, PDF, Seiten 9 bis 11.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Was Arbeitgeber fragen (dürfen), 2018, Seiten 5 und 9 bis 11, Befragung durch Kantar Emnid, 15. November bis 8. Dezember 2017, 976 Befragte.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Fair in den Job! Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren, 2019, Seite 25.
- Greenhouse, Unsuccessful resume parse, Anbieterdokumentation, Stand 2. März 2026.
Alle Quellen abgerufen am 30. Oktober 2026.


